Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der IES Innovative Erodier Systeme GmbH, Braaker Bogen 27, 22145 Braak, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Leistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website unter der Adresse www.ersatzteildrucken.de beschriebenen Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungen des Anbieters
2.1. Der Anbieter bietet die Reparatur bzw. die Nachbildung von Ersatz- und/oder Zubehörteilen mittels 3D-Druck an. Dabei erstellt der Anbieter mithilfe von 3D-Scanning-Technologie, digitalem CAD-Zeichnen und unterschiedlichen 3D-Druckverfahren exakte individuelle Nachbildungen von beschädigten oder fehlenden Ersatz- und/oder Zubehörteilen aus Kunststoff oder Metall im Auftrag des Kunden.
2.2. Alternative Fertigungsverfahren (z. B. Spritzguss, CNC-Bearbeitung) sind Zusatzleistungen, die gesondert zu vereinbaren und zu vergüten sind.
2.3. Der Kunde hat dem Anbieter vorab mitzuteilen, welches Teil dieser für ihn reparieren bzw. nachbilden soll und ihm ein Exemplar als Vorlage in physischer oder digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Bei einer Vorlage in digitaler Form muss der Kunde die Dimensionen und Abmessungen des nachzubildenden Teils so genau wie möglich angeben.
2.4. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung innerhalb folgender Toleranzwerte für das jeweilige 3D-Druck-Verfahren zu erbringen:
– SLS: ± 0,3 % (mind. ± 0,3 mm)
– FDM: ± 0,5 % (mind. ± 0,5 mm)
– SLA: ± 0,1 – 0,2 mm
– SLM: ± 0,1 – 0,2 mm
Abweichungen innerhalb der vorgenannten Toleranzwerte kann der Kunde nicht als Mangel geltend machen, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt.
2.5. Der Anbieter schuldet lediglich die Reparatur bzw. Nachbildung des vom Kunden vorgegebenen Teils im 3D-Druckverfahren. Für die Beschaffung ggf. erforderlicher Betriebserlaubnisse, Zertifikate und/oder Nutzungsrechte (Lizenzen) ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter schuldet insbesondere keine Prüfung, ob das zu reparierende bzw. nachzubildende Teil ggf. besonderen Zulassungsvoraussetzungen oder Schutzrechten Dritter unterliegt.
2.6. Der Anbieter behält sich vor, Aufträge des Kunden abzulehnen, wenn die vom Kunden vorgelegten Teile
– gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. bei Vorlage verfassungsfeindlicher, Jugend gefährdender und/oder gefährlicher Teile, die als Waffe benutzt werden könnten);
– in der Länge, Höhe und/oder Breite die Größe von einem Meter übersteigen;
– so stark verschmutzt sind, dass ein mangelfreies Druckergebnis nicht gewährleistet werden kann;
– so fest mit anderen Teilen verbunden sind, dass sie nicht ohne größeren Aufwand von den anderen Teilen getrennt werden können;
– von der ursprünglichen Anfrage des Kunden abweichen;
– offensichtlich noch auf dem frei zugänglichen Ersatzteilmarkt verfügbar und problemlos beziehbar sind;
– ohne vorherige Absprache mit dem Anbieter und/oder ohne ein vom Anbieter bereitgestelltes Versandetikett zugesandt werden.
2.7. Legt der Kunde dem Anbieter verschmutzte Teile vor, die nach Einschätzung des Anbieters nach einer professionellen Reinigung noch für eine Reparatur bzw. Nachbildung geeignet sind, so kann der Anbieter dem Kunden ein Angebot zur Reinigung der verschmutzten Teile unterbreiten und dies im Falle einer Beauftragung durch den Kunden gesondert berechnen.
2.8. Legt der Kunde dem Anbieter fest mit anderen Teilen verbundene Teile vor, die nach Einschätzung des Anbieters nach einer professionellen Trennung noch für eine Reparatur bzw. Nachbildung geeignet sind, so kann der Anbieter dem Kunden ein Angebot zur Trennung der verbundenen Teile unterbreiten und dies im Falle einer Beauftragung durch den Kunden gesondert berechnen.
2.9. Bei Vereinbarung der Option „Express-Service“ verpflichtet sich der Anbieter zu einer beschleunigten Bearbeitung des Auftrags nach Vorlage des zu reparierenden bzw. nachzubildenden Teils durch den Kunden. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Auftragsumfang ab und kann variieren. Nähere Angaben zur Bearbeitungsdauer ergeben sich aus dem Angebot des Anbieters.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Kunde kann per E-Mail, Messenger-Dienst, Telefon oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter richten.
3.2. Der Anbieter lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail oder via Messenger-Dienst ein Angebot zur Erbringung der Leistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Anbieter abzugebende Annahmeerklärung z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst oder durch eine Anzahlung innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, sofern die Parteien keine kürzere Annahmefrist vereinbart haben oder sich aus den Umständen des Einzelfalls eine kürzere Annahmefrist ergibt. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
3.3. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden.
4. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Anbieters.
5. Kostenvoranschlag
5.1. Verlangt der Kunde vom Anbieter eine verbindliche Festlegung der Vergütung, so bedarf es eines gesonderten, entgeltlichen Auftrags zur Erstellung eines Kostenvoranschlages. In diesem hat der Anbieter die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
5.2. Liegt dem Vertrag keine verbindliche Festlegung der Vergütung, sondern ein einfacher Kostenvoranschlag zugrunde, so darf der Kostenvoranschlag überschritten werden, sofern die Überschreitung der Kosten bei Erstellung des Kostenvoranschlages für den Anbieter nicht erkennbar war. Werden die Kosten voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten, so hat der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen und dessen Einverständnis zur Fortführung des Auftrags einzuholen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Anbieter unaufgefordert alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass dem Anbieter eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Hierzu zählen u. a. auch Informationen zum Einsatzzweck des zu reparierenden bzw. nachzubildenden Teils, damit der Anbieter prüfen kann, welches Druckverfahren hierfür geeignet ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Anbieters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
6.2. Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Teile und/oder Inhalte wie Bilder oder Grafiken in den vom Anbieter vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Anbieter zur Verfügung gestellten Teile oder Inhalte zu nutzen und durch den Anbieter nutzen zu lassen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Patentrechte.
6.3. Die Leistungen werden am Sitz des Anbieters erbracht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Kunde hat das zu reparierende bzw. nachzubildende Teil an den Sitz des Anbieters zu versenden. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür ein Versandetikett zur Verfügung, welches vom Kunden für den Versand zu verwenden ist. Der Anbieter trägt die Kosten und die Gefahr des Versandes, wenn der Kunde das vom Anbieter bereitgestellte Versandetikett verwendet. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten und die Gefahr des Versandes. Der Kunde hat die Sache ordnungsgemäß zu verpacken, um diese vor möglichen Transportschäden zu schützen. Von der Verwendung von Briefumschlägen rät der Anbieter ausdrücklich ab.
6.4. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Anbieters auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
7. Entwürfe
7.1. Bei größeren Bestellmengen kann der Anbieter zunächst einen Entwurf des nachzubildenden Teils erstellen. Entwürfe werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Der Kunde kann nach Erhalt eines Entwurfs Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangen, sofern diese nicht im krassen Gegensatz zu den ursprünglich vereinbarten Gestaltungsvorgaben stehen.
7.2. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Entwurfs beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Entwurf innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
8. Versand
8.1. Die Rücksendung des zu reparierenden bzw. nachzubildenden Teils sowie der Versand der nachgebildeten Teile erfolgen jeweils auf Kosten und Gefahr des Anbieters.
8.2. Erfolgt der Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle).
9. Abnahme
9.1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt am Sitz des Kunden, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalls nichts anderes ergibt.
9.2. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, so gilt dies nur, wenn der Anbieter den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
10. Vergütung
10.1. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
10.2. Die Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt.
10.3. Der Anbieter ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem zu erwartenden Zeitaufwand und dem Wert der zu beschaffenden Materialien.
11. Eigentumsvorbehalt, Unternehmerpfandrecht
11.1. Der Anbieter behält sich bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung das Eigentum an allen von ihm hergestellten Teilen vor.
11.2. Dem Anbieter steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein Pfandrecht gemäß § 647 BGB an dem zu reparierenden bzw. nachzubildenden Teil zu.
12. Mängelhaftung
12.1. Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
12.2. Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Abnahme. Diese Fristverkürzung gilt jedoch nicht
– für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
– für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.
13. Haftung
13.1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Anbieter beauftragten Dritten eintreten.
13.2. Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung des von ihm reparierten oder nachgebildeten Teils durch den Kunden entstehen.
13.3. Im Übrigen haftet der Anbieter dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
13.3.1. Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.3.2. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
13.3.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14. Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Teile und/oder Inhalte des Kunden durch den Anbieter diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
15. Kündigung des Vertrages
15.1. Der Kunde kann bis zur Fertigstellung jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
15.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.
16. Speicherung von Scan-Dateien
16.1. Der Anbieter speichert die Daten der von ihm erstellten 3D-Scans und CAD-Dateien dauerhaft in seiner elektronischen Datenbank, um hierdurch vereinfachte Nachbestellungen für den Kunden zu ermöglichen.
16.2. Der Anbieter ist Inhaber aller Nutzungsrechte an den von ihm erstellten 3D-Scans und CAD-Dateien.
16.3. Der Kunde kann auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich bestimmte Nutzungsrechte an den Scan-Dateien des Anbieters erwerben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erwirbt der Kunde lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der Scan-Datei (z. B. zum Ausdrucken für eigene private Zwecke). Eine Lizenz für eine kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
17. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
18. Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
19. Alternative Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

